Allgemeine Geschäftsbedingungen BAM! Bock auf Morgen

§ 1 Allgemeines

1.1. BAM! Bock auf Morgen

im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die BAM! Nachhaltigkeit Beratung Medien GmbH-VE, Wönnichstr. 66, 10317 Berlin

1.2. Veranstaltungen

sind alle von BAM! Bock auf Morgen angebotenen Kongresse, Tagungen, Seminare und Lehrgänge unabhängig davon, ob diese als Präsenz- oder Onlineveranstaltungen durchgeführt werden sowie alle weiteren Angebote z. B. Inhouse-Schulungen und e-Learnings.

1.3. Online-Angebote

sind alle Veranstaltungen, die ganz oder teilweise elektronisch - insbesondere internetbasiert - angeboten werden.

§ 2 Allgemeine Vertragsbestimmungen

1. Vertragsparteien

1.1 Das Angebot der BAM! Bock auf Morgen richtet sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, Behörden, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des Gesetzes können nicht Vertragspartner werden. Verbraucher sind verpflichtet, bei einer Anmeldung darauf hinzuweisen, dass sie Verbraucher sind. Fehlt ein entsprechender Hinweis und ist für BAM! Bock auf Morgen die Verbrauchereigenschaft nicht erkennbar, wird der Vertragspartner als Unternehme_r/n behandelt. Verträge mit und Anmeldungen von Verbrauchern bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von BAM!. Nur bei ausdrücklicher Zustimmung von BAM! kann ein Vertragsschluss/Teilnahme eines Verbrauchers erfolgen.

1.2 Vertragspartner der BAM! Bock auf Morgen wird der Teilnehmer selbst soweit er selbstständiger Kaufmann, Gewerbetreibender, Forscher oder Freiberufler ist und keine abweichenden Angaben bei seiner Anmeldung macht. Ansonsten wird das Unternehmen oder die rechtsfähige Organisation, das/die der Teilnehmer bei seiner Anmeldung angibt, nach den Grundsätzen der Erfüllungsgehilfen- bzw. Anscheinsvollmacht Vertragspartner. Abweichungen hiervon hat der Teilnehmer bei seiner Anmeldung deutlich und zweifelsfrei mitzuteilen.

1.3 Der Teilnehmer ist BAM! Bock auf Morgen auskunfts- und beweispflichtig, für welches Unternehmen er gehandelt hat und welches Unternehmen Vertragspartner geworden ist, ansonsten haftet der Teilnehmer – insbesondere für die Zahlung der Veranstaltungsgebühren.

2. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über Veranstaltungen und Online-Angebote soweit bei der jeweiligen Veranstaltung im Anmeldeformular, dem Veranstaltungsprospekt oder auf der Webseite keine speziellen ergänzenden oder ersetzenden Regelungen enthalten sind.

3. Zustandekommen

Ein Vertrag über die Teilnahme an Veranstaltungen der BAM! Bock auf Morgen kommt erst zustande, nachder BAM! Bock auf Morgen die Anmeldung gegenüber dem Vertragspartner in Textform - auch per E-Mail - bestätigt hat. Eine automatisierte Eingangsbestätigung bei Anmeldung via Internet oder E-Mail stellt keine Bestätigung nach Satz 1 dar.

4. Nebenabreden/ Individualvereinbarungen

Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch BAM! Bock auf Morgen. Das gleiche gilt für diese Schriftformklausel.

6. Kundenkonto

Für Teilnehmer kann ein online zur Verfügung gestelltes persönliches Kundenkonto eingerichtet werden. IN diesem Falle erhält der Teilnehmer einen Link und Zugangsdaten zu diesem Kundenkonto. In diesem Kundenkonto können dem Teilnehmer Unterlagen, Zugangsdaten, Seminardokumentationen (auch zum Download), Rechnungen zur Verfügung gestellt werden. Hat der Teilnehmer sich nicht über sein Kundenportal angemeldet, erhält er mit der

Anmeldebestätigung die Zugangsdaten. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, sich rechtzeitig vor der Veranstaltung einzuloggen und die dort hinterlegten Informationen/Daten abzurufen.

§ 3 Preise und Gebühren

Bei den in den Werbe- und Anmeldeunterlagen angegebenen Preisen und Gebühren handelt es sich um Nettoangaben. Zuzüglich wird jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer fällig. Ob und welcher Mehrwertsteuersatz anfällt richtet sich nach dem jeweils anzuwendenden Recht.

§ 4 Stornierung / Umbuchung

1. Stornierung durch Teilnehmer

Für Stornierungen/Kündigungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ein Rücktrittsrecht wird dem Teilnehmer nicht eingeräumt.

2. Ausschluss der Stornierungsmöglichkeit

In den folgenden Fällen entfällt die Stornierungs- bzw. Kündigungsmöglichkeit:

a. Zwischen dem Teilnehmer/Vertragspartner und BAM! wurde ausdrücklich eine Festbuchung vereinbart,

b. Der Teilnehmer hat vor Beginn der Veranstaltung Unterlagen oder Inhalte selbst abgerufen, die über organisatorische Angaben hinausgehen. Dies gilt insbesondere für die inhaltlichen Seminarunterlagen,

c. Der Teilnehmer hat eine Veranstaltung gebucht, deren Beginn er selbst bestimmen kann und deren Zugangsdaten an ihn versandt wurden. Dies betrifft insbesondere e-Learnings, Videos-on-Demand und sonstige elektronisch abrufbare Inhalte.

§ 5 Teilnehmerwechsel

1. Ersatzteilnehmer

Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit kostenfrei gestellt werden, wenn:

1.1 der Ersatzteilnehmer kein Verbraucher ist,

1.2 die Teilnahmegebühren in voller Höhe bezahlt sind,

1.3 der (ursprüngliche) Teilnehmer und der Ersatzteilnehmer erklären, dass der Ersatzteilnehmer in alle Rechten und Pflichten des (ursprünglichen) Teilnehmers eintritt.

1.4 BAM! die vollständigen Daten des Ersatzteilnehmers (Name, Position, Firma, Adresse, E-Mail, Telefon) mitgeteilt wurden und BAM! dem Wechsel zugestimmt hat.

2. Zugangsdaten

Alle notwendigen Unterlagen/Zugangsdaten usw. hat der Teilnehmer selbst an den Ersatzteilnehmer weiterzugeben.

3. Hinweis

Der Ersatzteilnehmer wird darauf hingewiesen, dass personalisierte Unterlagen wie Zertifikate, Namensschilder, Teilnehmerlisten möglicherweise nicht auf ihn ausgestellt sind und auch nachträglich nicht ausgestellt werden können.

§ 6 Sonstige Pflichten des Vertragspartners / Teilnehmers

1. Einhaltung von Pflichten

Ist der Teilnehmer persönlich nicht Vertragspartner, hat der Vertragspartner dafür Sorge zu tragen, dass der Teilnehmer die ihm obliegenden Pflichten einhält.

2. Mitteilungen

Mitteilungen, Maßnahmen und Pflichten, die nach dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Teilnehmer betreffen, muss sich der Vertragspartner zurechnen lassen.

3. Angemeldeter Teilnehmer

Der vom Vertragspartner angemeldete Teilnehmer ist Erfüllungsgehilfe des Vertragspartners und kann in dessen Vollmacht Erklärungen abgeben.

4. Aktualität der Daten

Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass BAM! Bock auf Morgen über seine aktuellen Kommunikationsdaten informiert ist und er erreichbar ist. Der Teilnehmer hat insbesondere durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass ihn E-Mails die BAM! erreichen und insbesondere erforderlichenfalls seinen Spam-Ordner zu prüfen bzw. die Einstellungen anzupassen.

5. Nutzung von Veranstaltungsunterlagen / Veranstaltungsinhalten

Vorträge, Veranstaltungsunterlagen, Aufzeichnungen usw. genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Soweit den Teilnehmern Unterlagen oder Inhalte zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt werden, beschränkt sich die Nutzung ausschließlich auf den Teilnehmer. Er kann die Dateien auf seinem Rechner und zusätzlich auf mobilen Geräten beliebig oft speichern, muss aber sicherstellen, dass nur er darauf Zugriff hat.

6. Zugangsdaten

Eine Weitergabe von Zugangsdaten zu Online-Angeboten ist nicht zulässig. Ausgenommen hiervon ist der Teilnehmerwechsel nach diesen AGB. Eine Weitergabe der Zugangsdaten zum Kundenkonto oder dessen Nutzung durch Dritte ist darüber hinaus unzulässig.

7. Höchstpersönlichkeit

Die Teilnahme an Veranstaltungen, egal ob Online oder Präsenz oder die Durchführung eines e-Learnings, sind nur dem angemeldeten Teilnehmer höchstpersönlich gestattet. Es ist insbesondere nicht zulässig, weiteren Personen einen faktischen Zugang zu ermöglichen, etwa durch Anwesenheit außerhalb des Blickfelds der Kamera im gleichen Raum. Ebenso ist es unzulässig, eine Übertragung zu Dritten weiterzuleiten oder Aufzeichnungen vorzunehmen, es sei denn es besteht eine abweichende ausdrückliche schriftliche Vereinbarung.

8. Anspruch auf Veranstaltungsunterlagen oder –materialien

Hat der Teilnehmer storniert oder umgebucht und ist hierfür nicht die volle Gebühr berechnet worden, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Veranstaltungsunterlagen oder –materialien jeglicher Art (elektronisch wie in gedruckter Form). Hat der Teilnehmer vor seiner Stornierung bereits Unterlagen erhalten oder elektronisch abgerufen, hat er BAM! hierüber zu informieren, soweit er die Unterlagen nicht selbst vernichtet. BAM! Bock auf Morgen entscheidet dann, ob er die Unterlagen ganz oder teilweise nutzen/behalten kann. Jeglicher Download von Unterlagen nach Stornierung ist unzulässig, auch wenn der Teilnehmer im Besitz der Zugangsdaten ist bzw. ihm diese zum Download zur Verfügung gestellt wurden.

§ 7 Änderung des Veranstaltungsverlaufs / -mediums

1. BAM! behält sich das Recht vor, einzelne Vorträge oder Vortragende einer Veranstaltung zu ersetzen oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat.

2. BAM! kann ohne Vorankündigung einzelne Vorträge oder einzelne Referenten bei Präsenzveranstaltungen auch online zuschalten. Dem Teilnehmer erwachsen daraus keine Minderungs- oder Stornierungsrechte zu, wenn dies weniger als 50% der Veranstaltungszeit betrifft und/oder die Teilnehmer die Möglichkeit haben Fragen an den/die online zugeschalteten Referenten zu stellen.

3. BAM! hat das Recht eine Veranstaltung jederzeit von Präsenz auf Online umzustellen. Der Teilnehmer hat dann ein außerordentliches Kündigungsrecht, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn die Information über die Umstellung wurde weniger als 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn an den Teilnehmer abgesandt und der Teilnehmer hat seine Anreise bereits angetreten. In diesem Fall sind die Schadenersatzansprüche auf die nachzuweisenden Reisekosten beschränkt.

§ 8 Absagen von Veranstaltungen / Teilnahmen – Kündigung durch BAM! Bock auf Morgen

1. BAM! Bock auf Morgen ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen.

2. BAM! Bock auf Morgen erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden vom BAM! Bock auf Morgen nicht erstattet. BAM! Bock auf Morgen weist darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, bei den Transportunternehmen (z.B. DB und Fluglinien) stornofreie Businesstarife zu buchen oder eine Seminarrücktrittskostenversicherung abzuschließen.

4. Unabhängig von der Absage der gesamten Veranstaltung ist BAM! Bock auf Morgen berechtigt, die Anmeldung zu einer Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder die Teilnahme zu stornieren, Nr. 2 und 3 gelten in diesen Fällen entsprechend.

5. BAM! ist berechtigt, den Vertrag mit dem Teilnehmer/Vertragspartner aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf Zahlung der Veranstaltungsgebühr gegenüber BAM! nicht. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Teilnehmer/Vertragspartner den Regelungen nach § 6 Nr. 6, 7 oder 8 zuwiderhandelt.

§ 9 Haftung von BAM! Bock auf Morgen  

1. Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haftet die BAM! Bock auf Morgen für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen und noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen. Ansonsten gilt die gesetzliche Haftung. Von dieser Haftungsbeschränkung bleiben Haftungsansprüche nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z.B. dem Produkthaftungsrecht) unberührt.

2. Sollten Veranstaltungen aufgrund von höherer Gewalt zu einem verspäteten Veranstaltungsbeginn oder zur vollständigen Absage einer Veranstaltung führen, wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Dies gilt auch, wenn aufgrund behördlicher Anordnungen eine programmgemäße Durchführung nicht (mehr) möglich ist.

3. BAM! Bock auf Morgen haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Seminarunterlagen, Seminarvorträge oder sonstiger Veröffentlichungen. Diese ersetzen insbesondere keine rechtliche, steuerliche, medizinische oder pharmazeutische Beratung durch entsprechende Berufsträger. Für Folgeschäden, die auf möglichen fehlerhaften und/oder unvollständigen Inhalten der Vorträge und/oder Veranstaltungsunterlagen beruhen, übernimmt BAM! keine Haftung.

4. Ein Schaden der dem Teilnehmer dadurch entsteht, dass er zu einer abgesagten Veranstaltung anreist ist ausgeschlossen, wenn BAM! Bock auf Morgen nachweist, dass die Mitteilung über die Veranstaltungsabsage wenigstens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn an die Kontaktdaten des Teilnehmers und/oder Vertragspartners via E-Mail und/oder Telefax geschickt wurde oder telefonisch einem Mitarbeiter des Unternehmens des Teilnehmers übermittelt wurde.

5. BAM! Bock auf Morgen gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Verfügbarkeit der Daten bzw. des Zugangs via Internet. Liegt eine Störung vor, gilt Folgendes:

5.1 Liegt bei Online „Live“ durchgeführten Veranstaltungen die Störung im Verantwortungsbereich von BAM! Bock auf Morgen (Ausfall der Internetverbindung/Server von BAM! Bock auf Morgen oder von BAM! ausgewählten Dienstleistern) wird die Seminargebühr erstattet, wenn mehr als 20 % der Veranstaltungszeit betroffen sind.

5.2 Liegt bei Online „Live“ durchgeführten Veranstaltungen die Störung im Verantwortungsbereichs des Teilnehmers haftet BAM! Bock auf Morgen hierfür nicht.

5.3 Liegt bei Online „Live“ durchgeführten Veranstaltungen eine beeinträchtigende Störung vor, die im Verantwortungsbereich von BAM! Bock auf Morgen oder von BAM! Bock auf Morgen ausgewählten Dienstleistern liegt (schlechte/eingeschränkte Ton-/Bildqualität), erstattet BAM! Bock auf Morgen zeitanteilig die Seminargebühr, wenn die Störung einen so erheblichen Einfluss hatte, dass der maßgebliche Inhalt nicht vermittelt werden konnte.

5.4 Soweit sich die Störung nicht auf eine „Live“-Übertragung bezieht, ist der Teilnehmer nur zur Minderung/Kündigung berechtigt, wenn die Störung im Verantwortungsbereich von BAM! Bock auf Morgen oder von BAM! Bock auf Morgen ausgewählten Dienstleistern liegt und durchgehend mehr als 7 Werktage andauert.

5.5 Weist BAM! Bock auf Morgen dem Teilnehmer nach, dass die Übertragung/Zugang via Internet abruf-/ empfangbar war, wird widerlegbar vermutet, dass die Störung nicht im Verantwortungsbereich von BAM! Bock auf Morgen lag.

§ 10 Film- und Fotorechte / Aufzeichnungen

1. Der Teilnehmer einer Veranstaltung willigt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.

2. Jede teilnehmende Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen, die ihre Person betreffen, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch ist zu Beginn der Veranstaltung den Mitarbeitern des Veranstalters oder - während der Veranstaltung - der vor Ort Bild- oder Tonaufnahmen fertigenden Person mitzuteilen, der widersprechenden Person kann dann gegebenenfalls ein anderer Sitzplatz zugewiesen werden.

3. Nimmt der Teilnehmer an einer Veranstaltung teil, die online übertragen wird und will er von seinen Rechten aus Nr. 2 Gebrauch machen, hat er dies selbst durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen (z.B.: eigenes Video abschalten, Mikrofon ausschalten, Alias-Namen eingeben, usw.). BAM! kann mit dem Hinweis auf Persönlichkeitsrechte nicht untersagt werden, eine online durchgeführte Veranstaltung aufzuzeichnen und zu verbreiten, wenn dem Teilnehmer die technischen Möglichkeiten nach Satz 1 zur Verfügung standen. Im Übrigen gilt Nr. 2 im Hinblick auf online übertragene Präsenzveranstaltungen.

§ 11 Formregelungen/ Fristwahrung/ Schriftformerfordernisse

1. Erklärungen, die nach diesen AGB die Schriftform erfordern, können abgegeben werden:

- schriftlich per Post an BAM! Bock auf Morgen  

- per Email an info@bock.am

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt:

1. der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, das in diesen AGB geregelt ist, ist Berlin.

2. Die vorliegenden AGB unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

[Version 1.0 Stand: Juni 2023]